Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.
In dem Bereich Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir Sie u.a. in folgenden Rechtsfragen:
- Überprüfen von Werbe- und Marketingmaßnahmen der Konkurrenzen
- Außergerichtliche und prozessuale Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und Vertragspartnern (z.B. Vertriebsmittlern)
- Verteidigung von Werbe- und Marketingmaßnahmen gegen rechtliche Beanstandungen von dritter Seite.
Durch kompetente Beratung können Sie unnötige Rechtsstreitigkeiten mit Wettbewerbern vermeiden. Ihr kompetenter Anwalt in Köln steht Ihnen in den genannten Fragen zur Seite.